Betriebsausgaben bei Ärzten

 

Häufig wird uns die Frage gestellt, ob diese oder jene Ausgaben als Betriebsausgaben (beim selbständigen Arzt) oder Werbungskosten (beim angestellten Arzt) steuermindernd geltend gemacht werden können.

 

Hier eine kleine Überblickstabelle, die die gängigsten Ausgabenkategorien erfasst.

 

Im Detail prüfen wir natürlich nochmals bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses ihre einzelnen Ausgaben, sodass schon im Vornherein bei Betriebsprüfungen nicht mit bösen Überraschungen zu rechnen ist. Kontaktieren Sie uns!

 

BETRIEBSAUSGABEN / WERBUNGSKOSTEN JA NEIN Privatanteil
Berufsbekleidung      
- weißer Kittel JA    
- weiße Jeans   NEIN  
- weiße Arzthose die eindeutig nur im Spital verwendet wird JA    
Verbrauchsmaterial      
- Arztkoffer JA    
- Medikamente JA    
- Verbandsmaterial JA    
- Medizinische Geräte JA    
- Zeitschriften im Wartezimmer   NEIN (Ja wenn eigener Vertrag mit Leserzirkelanbieter besteht)
- Leserzirkel im Wartezimmer JA    
- Schreibwaren, Papier, Blöcke JA    
Räumlichkeiten      
- Mietkosten einer eigenen Ordination JA    
- Mietkosten der Ordination in einer Privatwohnung JA   Privatanteil beachten, wenn Teil der Privatwohnung
- Reinigung, Energie, Heizkosten, Instandhaltung, Reparaturen, etc. JA   Privatanteil beachten, wenn Teil der Privatwohnung
- Arbeitszimmer in der Privatwohnung bei davon getrennter Ordination   NEIN  
- Arbeitszimmer in der Privatwohnung bei Tätigkeit im Spital   NEIN  
- Arbeitszimmer bei Schriftstellertätigkeit JA   Der Anteil, der für diese Tätigkeit benötigt wird abzgl. PA
Telefon, Internet, Postspesen      
- Mobiltelefon JA   Privatanteil beachten
- Festnetzanschluss in der Ordination JA    
- rein beruflich genutztes Mobiltelefon JA   Nur plausibel, wenn auch ein privates Mobiltelefon existiert
- Portospesen JA   Portobuch führen!
- Homepagekosten (Erstellung, Wartung, Hosting) JA    
- Internetanschluss in der Ordination JA    
- Internetanschluss in der Privatwohnung JA   Privatanteil beachten
EDV      
- Computer in Ordination fix montiert JA    
- Computer in der Privatwohnung JA   Privatanteil 40% beachten
KFZ im Betriebsvermögen (muss über 50% betriebliche Nutzung)      
- Anschaffungskosten (Abschreibung im Anlageverzeichnis) JA   Luxusgrenze von 40.000 € Fahrzeugneuwert
- Vignette, Mautgebühren JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen - Fahrtenbuch am
- Autowäsche JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen   Beginn zwecks
- Ersatzteile, Reifen JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen   Schätzwerte-
- Autoapotheke, Pannendreieck JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen   ermittlung
- Parkgebühren JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen
- Treibstoff JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen
- Diebstahlschäden JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen
- Versicherungsprämien für Haftpflicht, Kasko, Teilkasko JA   Privatanteil bei Privatnutzung abziehen
KFZ im Privatvermögen      
- Kilometergeld für betriebliche Fahrten (0,42 €/km) JA    
- wahlweise tatsächliche Kosten JA    
- wenn >30.000km jährlich, max. 30.000km x Kilometergeld od. tats. K. JA    
Öffentlicher Verkehr      
- Einzelfahrschein, für Betriebsfahrt JA    
- Wochen, Monats- Jahreskarte JA   Privatanteil abziehen
- Bahnticket (1. und 2. Klasse), für Betriebsfahrt JA    
Ausbildungs- und Fortbildungskosten      
- Fachliche Fortbildung (z.b. Orthopädieworkshop für Orthopäden) JA    
- Skilehrerausbildung   NEIN  
- Sprachkurse   NEIN idR bei Ärzten nicht zulässig, da starke Privatnutzung
- Fahrtkosten bei der Fortbildung JA    
- Tagesgelder (26,40€) wenn Nächtigung JA   Wenn Arbeitsessen bereit gestellt, nur 13,20.
- Tagesgelder ohne Nächtigung JA   Zeitdauer beachten (mind. 3 Std; 1/12 von 26,40 pro Stunde)
- Übernachtungskosten JA   wenn mind. 25km vom Wohnort entfernt
- Fachliteratur, Fachzeitschriften JA    
- Vereinsbeiträge mit beruflichem Zusammenhang JA   z.b. Österreichische Gesellschaft für Orthopädie
Pflichtbeiträge      
- Beiträge zur Ärztekammer JA    
- Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds JA   über Pflichtbeitrag hinausgehende Zahlungen nur teilweise
Beratungskosten            als Ausgabe ansetzbar
- Steuerberatungskosten JA    
Bewirtungskosten      
- Betriebliche Bewirtungsaufwendungen mit dem Ziel,      
den Umsatz auszuweiten (also zu Werbungszwecken) JA   aber nur 50%
- Abendessen mit Berufskollegen   NEIN  
- Abendessen mit regelmäßigen Geschäftspartnern   NEIN  
       
SONDERAUSGABEN JA NEIN Privatanteil
Personenversicherungen JA   Topfsonderausgabe
Wohnraumbeschaffung- sanierung JA   Topfsonderausgabe
Kirchenbeiträge JA   max. 400 €
Spenden an begünstigte Organisationen JA   entweder im Betrieb als Betriebsausgabe bis 10% des Gewinns oder bei den Sonderausgaben
Nachkauf von Versicherungszeiten, freiwillige Weiterversicherung JA  
Steuerberatungskosten JA    
Verlustvortrag JA   100% des Gesamtbetrages der Einkünfte
       
       
       
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN JA NEIN Privatanteil
- Auswärtige Berufsausbildung von Kindern JA   Nur wenn keine äquivalente Ausbildung im 80km-Umkreis
- Mehraufwendungen für erheblich behinderte Kinder JA    
- Aufwendungen für eigene Behinderungen oder der Ehepartner JA    
- Alters- und Pflegeheim (auch Unterhaltsaufwendungen) JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Begräbniskosten JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Bürgschaftszahlungen JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Geburt JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Hausgehilfin (in Sonderfällen) JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Kindermädchen (in Sonderfällen) JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Krankheitskosten JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen
- Zahnbehandlungskosten JA   mit Selbstbehalt zwischen 3 und 12% je nach Einkommen

 

Stand: Mai 2019. Haftung ausgeschlossen.

 

 

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