Sonderklassehonorare

 

Die Sonderklassegebühren sind – wenn Sie von der Krankenanstalt im Namen der Ärzte eingehoben werden – selbst von den jeweiligen Ärzten als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§22 Z1 EStG) zu versteuern. Dies ist z.B. in Wien und Niederösterreich die gängige Systematik.

 

Das bedeutet, dass diese Sonderklassegebühren in der Einkommensteuererklärung als selbständige Einkünfte angegeben werden müssen (Formular E1a ergänzend zum Formular E1).

 

Diese Sonderklassegebühren unterliegen damit aber auch der Pensionsversicherung und der Unfallversicherung (FSVG).

Entsprechend muss der Beginn der Sonderklassegebühren auslösenden Tätigkeit der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) gemeldet werden.

Das Formular hierzu finden Sie auch auf www.svagw.at und hier weiter unten.

 

1. Befreiungsmöglichkeit:

Übersteigen die Sonderklassehonorare zusammen mit weiteren selbständigen Tätigkeiten (z.B. Ordinationstätigkeit) nicht die Umsatzgrenze von 30.000 Euro und die Gewinngrenze von 5.256 Euro pro Jahr, kann eine Ausnahme von der Pensionsversicherung beantragt werden! Das spart 20% Pensionsversicherungsbeiträge.

Das Formular hierzu finden Sie auch auf www.svagw.at und hier weiter unten.

 

2. Befreiungsmöglichkeit:

Übersteigen die Bruttogehälter aus angestellter ärztlicher Tätigkeit bereits die hier relevante Höchstbeitragsgrundlage von 71.820 Euro pro Jahr, entfällt die Beitragspflicht in der Pensionsversicherung für die selbständige Tätigkeit!

 

Wird durch die angestellte Tätigkeit und die selbständige Tätigkeit (Sonderklasse) in Summe dieser Wert überschritten, kann mittels eines Antrags auf Differenzvorschreibung sichergestellt werden, dass nicht zu viel an Beiträgen bezahlt wird.

 

Die Unfallversicherungsbeiträge (ca. 120 Euro pro Jahr) fallen jedenfalls an.

 

Wichtig:

Natürlich müssen die entsprechenden Abrechnungen und Kontoauszüge gesammelt, geordnet und aufgehoben werden (7 Jahre), damit bei Diskussionen mit den Abgabebehörden vollständige und richtige Aufzeichnungen vorhanden sind. Mehr dazu in Rudolf Siart: Leitfaden für Jungunternehmer (dbv-Verlag, 2012)

 

 

FORMULARE:

Versicherungserklärung für Ärzte

Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung

 

Hinweis: die genannten Werte beziehen sich auf das Jahr 2018 und ändern sich jährlich.

 

 

 

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