Ordination

 

Die Ordination richtig planen und starten

Bei der Ordinationsgründung gibt es einiges zu bedenken.

So muss überlegt werden, wie Patienten in die Ordination gelotst werden.

Damit hängt auch zusammen, ob ein Kassenvertrag angestrebt wird oder nicht – sofern überhaupt einer verfügbar ist.

 

Eine finanziell wichtige Frage ist jene nach dem notwendigen Mindestumsatz pro Monat.

Dazu müssen zunächst die Kosten pro Monat abgeschätzt werden.

Typischerweise bestehen diese aus den Kosten für die Miete, Sprechstundenhilfe, Energie, Reinigung, Versicherung, Arztbedarf, usw.

Da die Einrichtung, Geräteausstattung und EDV-Anlage aber auch nicht gratis sind, müssen diese Kosten ebenfalls auf einen Monat umgerechnet werden.

Sind so die monatlichen Ausgaben näherungsweise berechnet, muss nur noch die dieser Wert durch das geplante Honorar dividiert werden.

Dann wissen Sie schon, wie viele Patienten Sie pro Monat behandeln müssen, um die Kosten der Ordination zu decken.

 

Aber Achtung: Dabei bleibt noch nichts für Ihren Lebensbedarf übrig.

Also muss zu den Ausgaben auch noch jener Geldbedarf (vor Steuer) dazugeschlagen werden, den Sie für Ihr privates Leben benötigen.

Der Einfachheit halber rechnen Sie Ihren Netto-Geldbedarf mal 2. Diesen Betrag vor Abzug von Steuer und Sozialversicherung müssen Sie also auch noch erwirtschaften.

Damit erhöht sich die Zahl der notwendigen Patienten natürlich!

 

Rechenbeispiel:

2000 Euro monatliche Kosten für die Ordination

90 Euro Privathonorar pro Patient

= 23 Patienten pro Monat erforderlich

[ 2000 / 90 = 22,22 ]

 

2000 Euro monatliche Kosten für die Ordination

2000 Euro privater Nettobedarf pro Monat (mal 2 !)

90 Euro Privathonorar pro Patient

= 67 Patienten pro Monat erforderlich

[ (2000 + 2x2000) / 90 = 66,67 ]

 

Natürlich kann man diese Rechnung auch umgekehrt anstellen, um von der Patientenanzahl und den Kosten auf die optimale Honorarhöhe rückschließen.

 

Hinweis: Wenn Sie im Spital auch tätig sind – und am Anfang einer Ordinationsgründung ist das die gängigste Form – können Sie meist mit dem Spitalsgehalt ihren privaten Lebensbedarf decken. Machen Sie aber nicht den Fehler, bei der Patienten- bzw. Honorarplanung den privaten Geldbedarf mit 0 anzusetzen. Diesfalls würde von Ihrer Arbeit in der Ordination nämlich auch annähernd 0 für Sie übrig bleiben!

 

 

Ordination kaufen oder mieten?

Klarerweise ist bei der Ordinationsgründung auch die Frage Kauf oder Miete ein wichtiges Thema.

 

Die optimale Entscheidung hat nicht nur mit steuerlichen Aspekten zu tun, sondern auch mit der langfristigen Vermögensstrategie des Arztes oder der Ärztin.

 

Kauf

Wird ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung zwecks Einrichtung einer Praxis gekauft, geht diese Immobilie ins Betriebsvermögen (Anlagevermögen) des Arztes ein.

Eine derartige Vermögensbildung erfordert in aller Regel die Aufnahme eines Kredites, da der Kaufpreis meist nur zum Teil mit eigenen Finanzmitteln geleistet werden kann.

Aus steuerlicher Sicht kann der Arzt neben den Zinsen, die für den Kredit zu zahlen sind, auch eine Gebäudeabschreibung (=Abnutzung der Immobilie) als Betriebsausgabe geltend machen. Letztere beträgt jährlich 2% des Kaufpreises des Gebäudes (Quote für Freiberufler). Somit mindern die Kreditzinsen und die Abschreibung den zu versteuernden Gewinn des Arztes.

Achtung: Werden Teile der Immobilie privat genutzt, muss der entsprechende Anteil an Kreditzinsen und Abschreibung als Privatentnahme ausgeschieden werden.

Somit dient der Kauf dem langfristigen Vermögensaufbau bzw. –erhalt des Arztes, die Fremdfinanzierungskosten und die Abschreibung können obendrein steuerlich verwertet werden.

 

Miete

Im Fall der Miete einer Ordination – sei es weil ein Kauf nicht möglich oder nicht gewollt ist – wird die Immobilie hingegen nicht Teil des Betriebsvermögens. Der Mietaufwand (Mietzins) stellt jedoch in vollem Ausmaß eine Betriebsausgabe dar.

Im Unterschied zum Kauf fehlt es hier an einer langfristigen Vermögensplanung, auch wenn die Mietausgaben den steuerlichen Gewinn mindern. Denn mangels gebildetem Vermögen kann der Arzt keine Verzinsung erlangen. Vielmehr sichert der praktizierende Arzt mit seinen Mietzahlungen die Vermögensverzinsung seines Vermieters.

 

Günstigkeitsvergleich

Eine Vergleichsrechnung zwischen Kauf und Miete sollte eher aus einer langfristigen Finanzierungsentscheidung bestehen. Falls die Kreditkosten (Tilgung + Kreditzinsen) plus Betriebskosten für den Immobilienkauf niedriger (oder annähernd gleich) sind als die Mietpreise für eine vergleichbare Räumlichkeit, sollte ein Arzt aus Liquiditäts-Gesichtspunkten jedenfalls dem Immobilienkauf den Vorzug geben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Teil der Immobilie mit Eigenmitteln erworben werden kann.

Außerdem ist zu beachten, dass man für die Tilgung ja Vermögenswert (Immobilie) erhält. Bei der Miete bekommt man nichts, vom Nutzungsrecht abgesehen.

 

TIPP: Im Rahmen eines Familienverbandes kann eine umfassende langfristige Lösung angestrebt werden: Kauft ein Familienmitglied des Arztes die Räumlichkeit, um diese dann an den praktizierenden Arzt (zu fremdüblichen Bedingungen!) weiter zu vermieten, bleiben die - oben für die Miete dargestellten - steuerlichen Auswirkungen diesselben, während es im Rahmen des Familienverbandes auch zu einer Vermögensbildung kommt.

Das vermietende Familienmitglied kann in diesem Fall das Gebäude z.B. nach Ende der Nutzung als Ordination sogar ohne allfällige 25%ige Besteuerung einer Wertsteigerung (Immo-ESt) verkaufen, wenn das Gebäude von diesem Familienmitglied dazwischen zumindest 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wird. Freilich gilt es bei dieser Variante familienrechtliche Regelungen zu beachten.

 

 

 

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